Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 712061
Firma: SAT Strategic Advisors for Transformation GmbH
Sitz: Freiburg im Breisgau
Veränderungen
HRB 712061: SAT Strategic Advisors for Transformation GmbH, Freiburg im Breisgau...
Veränderungen
HRB 712061: SAT Strategic Advisors for Transformation GmbH, Freiburg im Breisgau...
Berichtigungen
HRB 712061:SAT Strategic Advisors for Transformation GmbH, Freiburg in Breisgau,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.10.2014 21:34:00
HRB 712061:SAT Strategic Advisors for Transformation GmbH, Freiburg in Breisgau, Badenweilerstraße 4, 79115 Freiburg in Breisgau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2014 mit Änderung vom 06.10.2014. Geschäftsanschrift: Badenweilerstraße 4, 79115 Freiburg in Breisgau. Gegenstand: Die Beratung und Unterstützung der Unternehmensführungen bei der Einführung und Anwendung von Simulationsgestütztem Komplexitäts-Management. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Arzt, Thomas Gerd Wilhelm, Lenzkirch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "SAT Strategic Advisors for Transformation AG Gesellschaft für Management Consulting", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 7486) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.