Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 712039
Firma: FGH GmbH
Sitz: Mannheim
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HRB 712039: FGH GmbH, Mannheim, Besselstraße 20-22, 68219 Mannheim. Änderung der...
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HRB 712039: FGH GmbH, Mannheim, Besselstraße 20-22, 68219 Mannheim. Nicht mehr G...
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HRB 712039: FGH GmbH, Mannheim, Hallenweg 40, 68219 Mannheim. Änderung der Gesch...
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HRB 712039:FGH GmbH, Mannheim, Hallenweg 40, 68219 Mannheim.Die Gesellschaft (üb...
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HRB 712039:FGH GmbH, Mannheim, Hallenweg 40, 68219 Mannheim.Die Gesellschafterve...
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HRB 712039:FGH GmbH, Mannheim, Hallenweg 40, 68219 Mannheim.Mit der Gesellschaft...
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FGH GmbH, Mannheim, Hallenweg 40, 68219 Mannheim. Die Eintragung der Ausgliederu...
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Veröffentlichung vom 21.10.2011 12:00:00
FGH GmbH, Mannheim, Hallenweg 40, 68219 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des eingetragenen Vereines "Forschungsgemeinschaft für Elektrische Anlagen und Stromwirtschaft", Mannheim (Amtsgericht Mannheim VR 827) auf 100.000,00 EUR erhöht. Der eingetragene Verein "Forschungsgemeinschaft für Elektrische Anlagen und Stromwirtschaft", Mannheim (Amtsgericht Mannheim VR 827) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.07.2011 und 15.08.2011 Teile seines Vermögens, insbesondere die Geschäftsbereiche "Software, Gutachten und Studien" und "Zertifizierung" sowie die Zentralfunktionen "Finanzen" und "Facility Management" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Johanna 160 Vermögensverwaltungs GmbH, Mannheim, Johanna-Kinkel-Str. 2-4, 53175 ...
Neueintragungen
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