Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 711934
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HRB 711934: Axato GmbH, Mannheim, Konrad-Zuse-Ring 27, 68163 Mannheim. Die Gesel...
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HRB 711934: Axato GmbH, Mannheim, Konrad-Zuse-Ring 27, 68163 Mannheim. Einzelpro...
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HRB 711934: Axato GmbH, Mannheim, Konrad-Zuse-Ring 27, 68163 Mannheim. Die Gesel...
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HRB 711934: Axato GmbH, Mannheim, Konrad-Zuse-Ring 27, 68163 Mannheim. Personenb...
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HRB 711934: Axato GmbH, Mannheim, Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim. Neue Ges...
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HRB 711934:Axato GmbH, Mannheim, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim.Änderung der G...
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Axato GmbH, Mannheim, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim. Prokura erloschen: Täffn...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.05.2011 12:00:00
Axato GmbH, Mannheim, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2011. Geschäftsanschrift: Augustaanlage 32, 68165 Mannheim. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dürr, Dieter, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Täffner, Harald Robert, Worms, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Axato AG", Mannheim ( Amtsgericht Mannheim HRB 703417) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dürr, Dieter aus Schifferstadt,
Täffner, Harald Robert aus Worms