Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 711674
Veränderungen
Veröffentlichung vom 31.08.2012 12:00:00
AV Allgemeine Verwaltungs-GmbH, Karlsruhe, Haid-und-Neu-Str. 3-5, 76131 Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AWK Allgemeine Organisations- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 103629) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
AV Allgemeine Verwaltungs-GmbH, Karlsruhe, Haid-und-Neu-Str. 3-5, 76131 Karlsruh...