Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 711623
Veränderungen
HRB 711623: IT Mix GmbH, Mannheim, Wattstraße 21-23, 68199 Mannheim. Neue Geschä...
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HRB 711623: Tadda Bürosysteme GmbH, Mannheim, Wattstraße 21-23, 68199 Mannheim. ...
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HRB 711623: Tadda Bürosysteme GmbH, Mannheim, Wattstraße 21-23, 68199 Mannheim. ...
Berichtigungen
Tadda Bürosysteme GmbH, Mannheim, Wattstraße 21-23, 68219 Mannheim. Berichtigung...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.04.2011 12:00:00
Tadda Bürosysteme GmbH, Mannheim, Wattstraße 21-23, 68219 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2011. Geschäftsanschrift: Wattstraße 21-23, 68219 Mannheim. Gegenstand: Vertrieb von Büromaschinen und Bürosystemen aller Art einschließlich der Software, Zubehör und Verbrauchsmaterial, sowie dazu erforderlichem Service und Consulting, Erbringung von mit Büromaschinen und Bürosystemen durchführbarer Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Tadda, Heiko, Brühl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Heiko Tadda, Brühl, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Tadda Bürosysteme e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703517) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 29.03.2011. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Heiko Tadda aus Brühl,
Tadda, Heiko aus Brühl