Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 711580
Firma: Assima Deutschland AG
Sitz: Walldorf
Löschungen
HRB 711580: Assima Deutschland AG, Walldorf, Altrottstr. 31, 69190 Walldorf. Die...
Veränderungen
HRB 711580: Assima Deutschland AG, Walldorf, Altrottstr. 31, 69190 Walldorf. Bes...
Veränderungen
HRB 711580: Assima Deutschland AG, Walldorf, Altrottstr. 31, 69190 Walldorf. Pro...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 711580: Assima Deutschland AG, Walldorf, Altrottstr. 31, 69190 Walldorf. Die...
Vorgänge ohne Eintragung
Assima Deutschland AG, Walldorf, Altrottstr. 31, 69190 Walldorf. Die Gesellschaf...
Veränderungen
ELS AG, Walldorf, Altrottstr. 31, 69190 Walldorf. Die Hauptversammlung vom 17.09...
Vorgänge ohne Eintragung
ELS AG, Walldorf, Altrottstr. 31, 69190 Walldorf. Die Gesellschaft hat am 02.09....
Veränderungen
ELS AG, Walldorf, Altrottstr. 31, 69190 Walldorf. Die Hauptversammlung vom 12.05...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.04.2011 12:00:00
ELS AG, Walldorf, Altrottstr. 31, 69190 Walldorf. Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.03.2011. Geschäftsanschrift: Altrottstr. 31, 69190 Walldorf. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung, das Entwerfen, die Entwicklung und Durchführung von Konzepten, Dokumentationssystemen und Ausbildungssystemen durch die Nutzung von Projektmanagement und anderer Techniken, um die betriebliche Produktivität und Effektivität von Arbeitnehmern zu steigern und die Erbringung entsprechender Beratungsleistungen. Grundkapital: 52.700,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Ludwig, Markus, Worms, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ELS GmbH", Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 710353) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ludwig, Markus aus Worms