Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 711572
Firma: HG Immobiliara I GmbH
Sitz: Kronau
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HRB 711572: HG Immobiliara I GmbH, Kronau, Am Breilingsweg 8, 76709 Kronau. Best...
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HG Immobiliara I GmbH, Kronau, Am Breilingsweg 8, 76709 Kronau. Bestellt als Ges...
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HS Logistik GmbH, Kronau, Am Breilingsweg 8, 76709 Kronau. Die Gesellschafterver...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.04.2011 12:00:00
HS Logistik GmbH, Kronau, Am Breilingsweg 8, 76709 Kronau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2011. Geschäftsanschrift: Am Breilingsweg 8, 76709 Kronau. Gegenstand: Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Handel mit Waren im Logistikbereich, Beratung und sonstige Dienstleistungen im Logistik- und Produktionsbereich einschließlich des Bereichs der Baulogistik und der Vermittlung von Aufträgen. Die Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten erfolgt ausschließlich durch autorisierte Subunternehmen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hamdi, Christian, Kronau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "HS Logistik AG", Kronau (Amtsgericht Mannheim HRB 232608) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hamdi, Christian aus Kronau