Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 710812
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HRB 710812: RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Mannheim, Richard-Wagner-Str...
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RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Mannheim, Richard-Wagner-Straße 9, 68165...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 21.10.2011 12:00:00
RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Mannheim, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. Bekanntmachung gemäß § 122 d UmwG i.V.m. § 10 HGB Grenzüberschreitende Verschmelzung der Rochling Malta Holding Limited Pieta/ Malta auf die RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Mannheim/ Bundesrepublik Deutschland.Der Verschmelzungsplan, aufgrund dessen die Rochling Malta Holding Limited mit Sitz in Pieta/ Malta als übertragende Gesellschaft auf die RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Mannheim/ Bundesrepublik Deutschland als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden soll, wurde am 18.10.2011 beim Amtsgericht Mannheim zu HRB 710812 eingereicht.Angaben gemäß § 122 d S. 2 Nr. 2 - 4 UmwG:1. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Die Firma der übertragenden Gesellschaft lautet : Rochling Malta Holding Limited. Der Sitz der übertragenden Gesellschaft ist Pieta, Malta. Die übertragende Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach maltesischem Recht. Die Firma der übernehmenden Gesellschaft lautet: RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH. Der Sitz der übernehmenden Gesellschaft ist Mannheim, Bundesrepublik Deutschland. Die übernehmende Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht.2. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind: Rochling Malta Holding Limited, Maltesisches Gesellschaftsregister, Registernummer C 43976; RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Amtsgericht Mannheim, Deutschland, HRB 710812. 3. Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: a) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung von 100%-igen Schwestergesellschaften handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. Alleinige Gesellschafterin der übertragenden sowie der aufnehmenden Gesellschaft ist die Gebr. Röchling KG mit Sitz in Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRA 3529.b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift (Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH gefordert werden muss.c) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden maltesischen Rochling Malta Holding Limited ergeben sich aus Regulation 13 der Cross-Border Mergers of Limited Liability Companies Regulations.Demnach kann jede interessierte Partei und damit auch ein Gläubiger der übertragenden Gesellschaft die Eintragung des Verschmelzungsplans bzw. die Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses anfechten. Hinsichtlich der Anfechtung des Verschmelzungsplans mit der Begründung, dass dieser nicht im Einklang mit den Bestimmungen in Regulations 6 und 7(1) der Cross-Border Mergers of Limited Liability Companies Regulations stehe, und hinsichtlich der Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses mit der Begründung, dass dieser nichtig bzw. anfechtbar sei. Die Anfechtung des Verschmelzungsplans hat mittels eines gegen den zuständigen Regsitrar of Companies gerichteten Antrags bei Gericht innerhalb von einem Monat nach Veröffentlichung der Eintragung des Verschmelzungsplans zu erfolgen. Die Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses hat mittels eines gegen den zuständigen Registrar of Companies gerichteten Antrags bei Gericht innerhalb von drei Monaten nach der letzten Veröffentlichung der Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses zu erfolgen.Soweit der Verschmelzungsplan oder der Verschmelzungsbeschluss an einem heilbaren Mangel leidet, wird den beteiligten Gesellschaften seitens des Gerichts jedoch eine Frist zur Heilung gesetzt werden.Ungeachtet dieser Anfechtungsmöglichkeiten hat jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, dessen Anspruch bereits vor der Veröffentlichung der Eintragung des Verschmelzungsplans bestand, das Recht, der Verschmelzung zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch hat innerhalb von drei Monaten nach der letzten Veröffentlichung der Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses zu erfolgen. Soweit der Widerspruch gegen die Verschmelzung begründet ist, wird das Gericht die Verschmelzung entweder aufhalten oder nur gegen Gewährung ausreichender Sicherheiten zulassen.Dieses Widerspruchsrecht steht auch Inhabern von Schuldverschreibungen (debenture holders) an der übertragenden Gesellschaft zu, außer diese haben einzeln oder im Rahmen einer speziellen Versammlung der Inhaber von Schuldverschreibungen (debenture holders), die speziell für diesen Zweck einberufen wurde, der Verschmelzung zugestimmt.d) Unter der Anschrift der RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH (Richard-WagnerStraße 9, 68165 Mannheim) können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Neueintragungen
RMF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Mannheim, Richard-Wagner-Straße 9, 68165...