Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 710580
Firma: CRONIMET Mining AG
Sitz: Karlsruhe
Löschungen
HRB 710580: CRONIMET Mining AG, Karlsruhe, Südbeckenstraße 22, 76189 Karlsruhe. ...
Veränderungen
HRB 710580: CRONIMET Mining AG, Karlsruhe, Südbeckenstraße 22, 76189 Karlsruhe. ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 710580: CRONIMET Mining AG, Karlsruhe, Südbeckenstraße 22, 76189 Karlsruhe. ...
Veränderungen
HRB 710580:CRONIMET Mining AG, Karlsruhe, Südbeckenstraße 22, 76189 Karlsruhe.Ei...
Veränderungen
CRONIMET Mining AG, Karlsruhe, Südbeckenstraße 22, 76189 Karlsruhe. Einzelprokur...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.11.2010 12:00:00
CRONIMET Mining AG, Karlsruhe, Südbeckenstraße 22, 76189 Karlsruhe. Aktiengesellschaft. Satzung vom 09.09.2010. Geschäftsanschrift: Südbeckenstraße 22, 76189 Karlsruhe. Gegenstand: Die Verwaltung von Minenbeteiligungen, der Handel mit Legierungsentfallmaterial sowie der Handel mit Ferrolegierungen, Metallen, Molybdän und Edelstählen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Heil, Thomas, Bruchsal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CRONIMET Mining GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 110804) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heil, Thomas aus Bruchsal