Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 710533
Löschungen
HRB 710533: Multicard GmbH, Villingen-Schwenningen, Marienstraße 10, 78054 Villi...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 26.06.2019 11:22:00
HRB 710533: MobileServices GmbH Informationssysteme, Villingen-Schwenningen, Marienstraße 10, 78054 Villingen-Schwenningen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Multicard GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung, die Integration, der Vertrieb und der Betrieb von Systemen und Produkten für die Identifikation von Personen, bargeldloses Bezahlen, das Druck- und Dokumentenmanagement, die Zutrittskontrolle, die Zeitwirtschaft und das Fuhrparkmanagement sowie das Erbringen von Beratungs-, Service- und sonstigen Dienstleistungen und der Handel auf diesen Gebieten. Bestellt als Geschäftsführer: Albrecht, Markus Walter, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX; Haiduk, David Christian, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Riesle, Gerson Achim Axel, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.06.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Multicard GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 710977) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Albrecht, Markus Walter aus Villingen-Schwenningen,
Haiduk, David Christian aus Villingen-Schwenningen,
Riesle, Gerson Achim Axel aus Villingen-SchwenningenNeueintragungen
MobileServices GmbH Informationssysteme, Villingen-Schwenningen, Marienstraße 10...