Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 710491
Firma: DLCON AG
Sitz: Weinheim
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 710491: DLCON AG, Weinheim, Badeniastr. 2/1, 69469 Weinheim. Die Gesellschaf...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 710491:DLCON AG, Weinheim, Badeniastr. 2/1, 69469 Weinheim.Die Gesellschaft ...
Veränderungen
HRB 710491:DLCON AG, Weinheim, Badeniastr. 2/1, 69469 Weinheim.Bestellt als Vors...
Veränderungen
HRB 710491:DLCON AG, Weinheim, Badeniastr. 2/1, 69469 Weinheim.Gesamtprokura gem...
Veränderungen
HRB 710491:DLCON AG, Weinheim, Badeniastr. 2/1, 69469 Weinheim.Nicht mehr Vorsta...
Veränderungen
DLCON AG, Weinheim, Badeniastr. 2/1, 69469 Weinheim. Die Hauptversammlungen vom ...
Veränderungen
DLCON AG, Weinheim, Badeniastr. 2/1, 69469 Weinheim. Gesamtprokura gemeinsam mit...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.11.2010 12:00:00
DLCON AG, Weinheim, Badeniastr. 2/1, 69469 Weinheim.Aktiengesellschaft. Satzung vom 23.08.2010. Geschäftsanschrift: Badeniastr. 2/1, 69469 Weinheim. Gegenstand: Erbringung von lT-Dienstleistungen, insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit der Implementierung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung logistischer Standardsoftware. Grundkapital: 90.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Marheine, Timm, Birkenau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; Pfaff, Werner, Mauer, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "DL CON Dynamic Logistics Consulting GmbH & Co. KG", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRA 4384) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Marheine, Timm aus Birkenau,
Pfaff, Werner aus Mauer