Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 710490
Firma: Mende Medien GmbH
Sitz: Karlsruhe
Veränderungen
HRB 710490: Mende Medien GmbH, Karlsruhe, An der Raumfabrik 33 a, 76227 Karlsruh...
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HRB 710490: Mende Medien GmbH, Karlsruhe, An der Raumfabrik 33 a, 76227 Karlsruh...
Veränderungen
HRB 710490: Mende Medien GmbH, Karlsruhe, An der Raumfabrik 33 c, 76227 Karlsruh...
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HRB 710490: Mende Medien GmbH, Karlsruhe, An der Raumfabrik 33 c, 76227 Karlsruh...
Veränderungen
Mende Medien GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen, Kruppstraße 6, 76344 Eggenstein-Leo...
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Mende Medien GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen, Kruppstraße 6, 76344 Eggenstein-Leo...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.11.2010 12:00:00
Mende Medien GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen, Kruppstraße 6, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2010 mit Ergänzung vom 05.11.2010. Geschäftsanschrift: Kruppstraße 6, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen. Gegenstand: Die Wahrnehmung der Funktion einer Dachgesellschaft in einem Konzern, der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen jedweder Rechtsform, insbesondere an Medienunternehmen, die sich im Beteiligungsbesitz der Familie Mende befinden, sowie die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in Personengesellschaften. Stammkapital: 1.631.800,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Mende, Wolfgang Axel, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Mende, Martin Hans, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Mende Medien AG", Eggenstein-Leopoldshafen (Amtsgericht Mannheim HRB 108350) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mende, Martin Hans aus Karlsruhe,
Mende, Wolfgang Axel aus Karlsruhe