Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 710387
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HRB 710387: IVG Immobilien Verwaltungs GmbH, Freiburg im Breisgau, Hermann-Herde...
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HRB 710387: Herder Verwaltungs GmbH, Freiburg im Breisgau, Hermann-Herder-Straße...
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HRB 710387: Herder Verwaltungs GmbH, Freiburg im Breisgau, Hermann-Herder-Straße...
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HRB 710387: Herder Verwaltungs GmbH, Freiburg im Breisgau, Hermann-Herder-Straße...
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Herder Verwaltungs GmbH, Freiburg im Breisgau, Hermann-Herder-Straße 4, 79104 Fr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2013 12:00:00
Herder Verwaltungs GmbH, Freiburg im Breisgau, Hermann-Herder-Straße 4, 79104 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2013. Geschäftsanschrift: Hermann-Herder-Straße 4, 79104 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Das Halten und aktive Verwalten von unternehmerischen Beteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere des Vermögens der Herderschen Familie. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Herder, Manuel, Buchenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Grimmelsmann, Roland Rudolf, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Wied, Martin, Reute, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Herder Verwaltungs GmbH & Co. KG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 1325) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Grimmelsmann, Roland Rudolf aus Stuttgart,
Herder, Manuel aus Buchenbach,
Wied, Martin aus Reute