Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 710301
Firma: IGT AG
Sitz: Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 747541)
Löschungen
HRB 710301:IGT AG, Ettlingen, Motorstraße 25, 70499 Stuttgart.Sitz verlegt; nun:...
Veränderungen
HRB 710301:IGT AG, Ettlingen, Gewerbegebiet 1, 76359 Marxzell.Der Aufsichtsrat h...
Veränderungen
IGT AG, Ettlingen, Gewerbegebiet 1, 76359 Marxzell. Der Aufsichtsrat hat am 28.1...
Veränderungen
IGT AG, Ettlingen, Gewerbegebiet 1, 76359 Marxzell. Der Aufsichtsrat hat am 23.1...
Veränderungen
IGT AG, Ettlingen, Gewerbegebiet 1, 76359 Marxzell. Aufgrund der in der Satzung ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.10.2010 12:00:00
IGT AG, Ettlingen, Gewerbegebiet 1, 76359 Marxzell.Aktiengesellschaft. Satzung vom 26.08.2010. Geschäftsanschrift: Gewerbegebiet 1, 76359 Marxzell. Gegenstand: Die Beratung, der Vertrieb, umfassende Services und komplette Betriebtsleistungen für intelligente technische Systeme und Produkte in Gebäuden und Außenanlagen, mit Schwerpunkt in den Bereichen Licht-, Elektro-, Informations-, Telekommunikations- und Sicherheitstechnik. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Bade, Siegfried, Bietigheim-Bissingen, *XX.XX.XXXX; Landwehr, Olaf, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX; Pfeiffer, Christoph Max, Bad Herrenalb, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Schöck, Ulrich, Bad Herrenalb, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IGT GmbH", Marxzell (Amtsgericht Mannheim HRB 362971) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 50.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bade, Siegfried aus Bietigheim-Bissingen,
Landwehr, Olaf aus Ubstadt-Weiher,
Pfeiffer, Christoph Max aus Bad Herrenalb,
Schöck, Ulrich aus Bad Herrenalb