Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 710267
Firma: kontech GmbH
Sitz: Singen Hohentwiel
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HRB 710267: kontech GmbH, Singen Hohentwiel, Byk-Gulden-Straße 18, 78224 Singen ...
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HRB 710267:kontech GmbH, Singen Hohentwiel, Byk-Gulden-Straße 18, 78224 Singen H...
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kontech GmbH, Singen Hohentwiel, Byk-Gulden-Straße 18, 78224 Singen Hohentwiel. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.08.2013 12:00:00
kontech GmbH, Singen Hohentwiel, Byk-Gulden-Straße 18, 78224 Singen Hohentwiel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2013. Geschäftsanschrift: Byk-Gulden-Straße 18, 78224 Singen Hohentwiel. Gegenstand: Die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen aller Art sowie Dienstleistungen im Personalbereich, die Personalüberlassung und weitere Dienstleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Gotterbarm, Philipp, Hagnau am Bodensee, *XX.XX.XXXX; Meyer, Uwe, Überlingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der "kontech GmbH" - jetzt: "kontech Holding GmbH" - Singen Hohentwiel (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 541436) betriebenen Unternehmens mit allen Aktiva und Passiva nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 16.07.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2013. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gotterbarm, Philipp aus Hagnau am Bodensee,
Meyer, Uwe aus Überlingen