Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 709997
Löschungen
IntelliShop AG, Achern, Hänferstraße 35, 77855 Achern. Die Gesellschaft (übertra...
Vorgänge ohne Eintragung
IntelliShop AG, Achern, Hänferstraße 35, 77855 Achern. Die Gesellschaft hat am 1...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.08.2010 12:00:00
IntelliShop AG, Achern, Hänferstraße 35, 77855 Achern.Aktiengesellschaft. Satzung vom 15.07.2010. Geschäftsanschrift: Hänferstraße 35, 77855 Achern. Gegenstand: Entwicklung, Vertrieb, Vermietung, Kauf- und Verkauf, sowie Pflege, bzw. Wartung von Softwarelösungen/insbesondere Softwarelösungen zum Betrieb von eCommerce Anwendungen. Entwicklung, Vertrieb, Vermietung, Kauf- und Verkauf, sowie Pflege, bzw. Wartung von Systemen in der Informations- und Kommunikationstechnologie, -Vertrieb, Vermietung, Kauf- und Verkauf, sowie Pflege, bzw. Wartung von Hard- und Software, auch von Drittherstellern. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Beicht, Marco, Achern, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "euroSolutions GmbH", Achern (Amtsgericht Mannheim HRB 110524) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Beicht, Marco aus Achern