Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 709917
Veränderungen
HRB 709917: Becherer Möbelwerkstätten-Innenausbau GmbH, Elzach, Telfer Straße 6,...
Veränderungen
HRB 709917: Becherer Möbelwerkstätten-Innenausbau GmbH, Elzach, Telfer Straße 6,...
Veränderungen
HRB 709917: Becherer Möbelwerkstätten-Innenausbau GmbH, Elzach, Telfer Straße 6,...
Veränderungen
Becherer Möbelwerkstätten-Innenausbau GmbH, Elzach, Telfer Straße 6, 79215 Elzac...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.05.2013 12:00:00
Becherer GmbH, Elzach, Telfer Straße 6, 79215 Elzach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2013. Geschäftsanschrift: Telfer Straße 6, 79215 Elzach. Gegenstand: Der Vertrieb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen an Dritte, insbesondere Privatkunden sowie der Erwerb, die Bebauung und die Bewirtschaftung und Vermietung von Immobilien aller Art. Stammkapital: 51.140,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Becherer, Rochus Gregor Maria, Elzach, *XX.XX.XXXX; Becherer, Alois Franz Wendelin, Elzach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Becherer oHG", Elzach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703251) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Becherer, Alois Franz Wendelin aus Elzach,
Becherer, Rochus Gregor Maria aus Elzach