Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 709635
Firma: ENERGY Innovations Portfolio GmbH
Sitz: Mannheim
Löschungen
HRB 709635: ENERGY Innovations Portfolio GmbH, Mannheim, Weinheimer Straße 64a, ...
Veränderungen
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ENERGY Innovations Portfolio GmbH, Mannheim, Weinheimer Straße 64a, 68309 Mannhe...
Veränderungen
ENERGY Innovations Portfolio GmbH, Mannheim, O 3, 11+12, 68161 Mannheim. Änderun...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.07.2010 12:00:00
ENERGY Innovations Portfolio GmbH, Mannheim, O 3, 11+12, 68161 Mannheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2010. Geschäftsanschrift: O 3, 11+12, 68161 Mannheim. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen Beteiligungen an technologieorientierten Wachstumsunternehmen (nachfolgend "Portfoliounternehmen") für eigene Rechnung; insbesondere in den Bereichen Cleantech, Energie- und Versorgungstechnologien, Energieverteilung und - speicherung sowie im Bereich von Utility Enabling Technologies (die im weiteren mit einem Multi-Utility-Unternehmen verbundenen Produkte, Technologien und Dienstleistungen). Stammkapital: 50.180,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Dittmar, Christofer, Weissensberg, *XX.XX.XXXX; Helfrich, Matthias, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX; Rist, Marcus, Plankstadt, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft auf Aktien "Energy Innovations Portfolio AG & Co. KGaA", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9031) gemäß § 190 ff. UmwG aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.04.2010. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dittmar, Christofer aus Weissensberg,
Helfrich, Matthias aus Wiesbaden,
Rist, Marcus aus Plankstadt