Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 709626
Firma: dm-drogerie markt Werner GmbH
Sitz: Karlsruhe
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HRB 709626: dm-drogerie markt Werner GmbH, Karlsruhe, Am dm-Platz 1, 76227 Karls...
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HRB 709626: dm-drogerie markt Werner GmbH, Karlsruhe, Carl-Metz-Straße 1, 76185 ...
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HRB 709626:dm-drogerie markt Werner GmbH, Karlsruhe, Carl-Metz-Straße 1, 76185 K...
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dm-drogerie markt Werner GmbH, Karlsruhe, Carl-Metz-Straße 1, 76185 Karlsruhe. B...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.07.2010 12:00:00
dm-drogerie markt Werner GmbH, Karlsruhe, Carl-Metz-Straße 1, 76185 Karlsruhe.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2009. Geschäftsanschrift: Carl-Metz-Straße 1, 76185 Karlsruhe. Gegenstand: Die Verwaltung ihres eigenen Vermögens und von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an solchen des Groß- und Einzelhandels mit allen Erzeugnissen, die üblicherweise in Drogeriemärkten gehandelt werden, einschließlich Parfümerien, Reformwaren, Foto- und Farbenartikel. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, unmittelbar selbst den Groß- und Einzelhandel mit den vorgenannten Erzeugnissen zu betreiben. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, den Gegenstand auf ähnliche oder verwandte Betriebszweige auszudehnen. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Geschäftsführer: Professor Werner, Götz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "DM Drogerie Markt Werner KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 102606) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Professor Werner, Götz aus Stuttgart