Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 709487
Veränderungen
HRB 709487: Wengert AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellscha...
Vorgänge ohne Eintragung
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Berichtigungen
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Wengert AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Singen H...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.01.2013 12:00:00
Wengert AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Singen Hohentwiel, Friedinger Straße 2, 78224 Singen Hohentwiel. Aktiengesellschaft. Satzung vom 19.12.2012. Geschäftsanschrift: Friedinger Straße 2, 78224 Singen Hohentwiel. Gegenstand: Die für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich oder berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 WPO i. V. m. § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Grundkapital: 51.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Wengert, Patrick, Gottmadingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Patrick Wengert GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft", Singen Hohentwiel (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 709203) gemäß §§ 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wengert, Patrick aus Gottmadingen