Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 708881
Firma: KEG Karlsruhe Event GmbH
Sitz: Karlsruhe
Veränderungen
HRB 708881: KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH, Karlsruhe, Alter Schlachthof...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 708881: KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH, Karlsruhe, Alter Schlachthof...
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HRB 708881: KEG Karlsruhe Event GmbH, Karlsruhe, Alter Schlachthof 7 A, 76131 Ka...
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HRB 708881: KEG Karlsruhe Event GmbH, Karlsruhe, Alter Schlachthof 7 A, 76131 Ka...
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HRB 708881:KEG Karlsruhe Event GmbH, Karlsruhe, Alter Schlachthof 7 A, 76131 Kar...
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HRB 708881:KEG Karlsruhe Event GmbH, Karlsruhe, Alter Schlachthof 7 A, 76131 Kar...
Berichtigungen
HRB 708881:DAS FEST GmbH, Karlsruhe, Alter Schlachthof 7 A, 76131 Karlsruhe.Nach...
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HRB 708881:DAS FEST GmbH, Karlsruhe, Alter Schlachthof 7 A, 76131 Karlsruhe.Die ...
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DAS FEST GmbH, Karlsruhe, Am Festplatz 9, 76137 Karlsruhe. Änderung der Geschäft...
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Veröffentlichung vom 11.06.2010 12:00:00
DAS FEST GmbH, Karlsruhe, Moltkestr. 22, 76133 Karlsruhe.Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage, Bezugsrechte, Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR erhöht. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Festplatz 9, 76137 Karlsruhe. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Wacker, Martin, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Seekircher, Josef, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Stadtjugendausschuss e.V.", Karlsruhe (Amtsgericht Karlsruhe-Vereinsregister- VR 155) am 21.05.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Seekircher, Josef aus Karlsruhe,
Wacker, Martin aus Karlsruhe