Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 708263
Firma: ilog GmbH
Sitz: Heidelberg
Löschungen von Amts wegen
HRB 708263: ilog GmbH, Heidelberg, Ernst-Rehm-Straße 5, 69126 Heidelberg. Die Ge...
Veränderungen
HRB 708263: ilog GmbH, Heidelberg, Ernst-Rehm-Straße 5, 69126 Heidelberg. Durch ...
Löschungsankündigungen
HRB 708263: ilog GmbH, Heidelberg, Ernst-Rehm-Straße 5, 69126 Heidelberg. Das Ge...
Veränderungen
ilog GmbH, Heidelberg, Schloss-Wolfsbrunnenweg 45 a, 69118 Heidelberg. Neue Gesc...
Veränderungen
ilog GmbH, Heidelberg, Schloss-Wolfsbrunnenweg 45 a, 69118 Heidelberg. Bestellt ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.12.2009 12:00:00
ilog GmbH, Heidelberg, Schloss-Wolfsbrunnenweg 45 a, 69118 Heidelberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2009. Der Sitz ist von Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 82672) nach Heidelberg verlegt. Geschäftsanschrift: Schloss-Wolfsbrunnenweg 45 a, 69118 Heidelberg. Gegenstand: Die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen aller Art an Kapital- und Personengesellschaften, von Wertpapieren und sonstigen Vermögensanlagen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere im Bereich der Logistik. Daneben übernimmt das Unternehmen Beratung in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen von Investitionen, Desinvestitionen, Rentabilität und Finanzierung. Ausgenommen sind Bankgeschäfte im Sinne des KWG. Stammkapital: 3.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Fuss, Wolfgang, Heidelberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "ilog ag", Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 82672) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Fuss, Wolfgang aus Heidelberg