Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 707814
Firma: der Ohrladen GmbH
Sitz: Schwetzingen
Löschungen
der Ohrladen GmbH, Schwetzingen, Carl-Theodor-Straße 15, 68723 Schwetzingen. Die...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.10.2009 12:00:00
der Ohrladen GmbH, Schwetzingen, Carl-Theodor-Straße 15, 68723 Schwetzingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2009. Geschäftsanschrift: Carl-Theodor-Straße 15, 68723 Schwetzingen. Gegenstand: Anpassen und der Verkauf von Hörgeräten und maßgefertigtem Gehörschutz mit Zubehör sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, ferner der Handel mit Telefonen, Lichtsignalanlagen, Kopfhörern, Hörgeräte-Batterien und hierfür erforderliche Pflege- und Reinigungsartikel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Beiler, Jens, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Beiler, Jens, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Jens Beiler e.K.", Schwetzingen (Amtsgericht Mannheim HRA 702477) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 26.08.2009. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Beiler, Jens aus Schwetzingen,
Einzelkaufmann Beiler Jens aus Schwetzingen