Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 707766
Firma: Jugendeinrichtung Schloss Stutensee gGmbH
Sitz: Stutensee
Veränderungen
HRB 707766: Jugendeinrichtung Schloss Stutensee gGmbH, Stutensee, Schloss Stuten...
Veränderungen
Jugendeinrichtung Schloss Stutensee gGmbH, Stutensee, Schloss Stutensee, 76297 S...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.10.2009 12:00:00
Jugendeinrichtung Schloss Stutensee gGmbH, Stutensee, Schloss Stutensee, 76297 Stutensee.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2009. Geschäftsanschrift: Schloss Stutensee, 76297 Stutensee. Gegenstand: Die Förderung der Erziehung von Kindern und jungen Erwachsenen durch die Erbringung von Leistungen im Rahmen des SGB VIII (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte). Der Betrieb von Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe im Rahmen des § 102 Abs. 4 Nr. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie einer Sonderschule für Erziehungshilfe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Deusch, Werner, Steinfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Aufspaltung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Jugendeinrichtungen Schloss Stutensee + Stift Sunnisheim gGmbH", Stutensee (Amtsgericht Mannheim HRB 110526) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 04.08.2009 und 08.09.2009 und der Versammlungsbeschlüsse des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2009 und und 08.09.2009. Auf die neu gegründete Gesellschaft wurde der Teilbetrieb Schloss Stutensee übertragen. Die Aufspaltung wird erst mit der Eintragung der Aufspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Deusch, Werner aus Steinfeld