Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 707677
Veränderungen
HRB 707677: Elektrizitätswerk Aach GmbH, Aach, Eltastraße 1-5, 78532 Tuttlingen....
Veränderungen
HRB 707677:Elektrizitätswerk Aach GmbH, Aach, Eltastraße 1-5, 78532 Tuttlingen.B...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.12.2011 12:00:00
Elektrizitätswerk Aach GmbH, Aach, Eltastraße 1-5, 78532 Tuttlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2011. Geschäftsanschrift: Eltastraße 1-5, 78532 Tuttlingen. Gegenstand: die Weiterführung und Vergrößerung des seither unter dem Namen "Mühle-, Säge- und Elektrizitätswerk Aach eGmbH" betriebenen Elektrizitätswerks. Zur Vergrößerung des Umsatzes an elektrischer Energie und Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens können andere Werke und Wasserkräfte angekauft und ausgebaut, ferner kann elektrische Energie von anderen Werken zugekauft oder an andere Werke etc. verkauft werden. Stammkapital: 28.640,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Herter, Winfried, Stockach, *XX.XX.XXXX; Marquart, Philipp, Mittelbiberach, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Genossenschaft "Elektrizitätswerk Aach eG.", Aach / Hegau (Amtsgericht Freiburg GnR 540047) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Herter, Winfried aus Stockach,
Marquart, Philipp aus Mittelbiberach