Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 707612
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 707612: Stratec Verwaltungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Mannheim, ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 707612: Stratec Verwaltungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Mannheim, ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 707612: Stratec Verwaltungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Mannheim, ...
Veränderungen
HRB 707612:Stratec Verwaltungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Mannheim, L...
Vorgänge ohne Eintragung
Stratec Verwaltungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Mannheim, Leibnitzstra...
Veränderungen
Stratec Verwaltungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Mannheim, Besselstraße...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.09.2009 12:00:00
Stratec Verwaltungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Mannheim, Besselstraße 28, 68219 Mannheim.Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.08.2009. Geschäftsanschrift: Besselstraße 28, 68219 Mannheim. Gegenstand: Die Verwaltung von Vermögen und Beteiligungen an anderen Unternehmen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Sittinger, Klaus, Dudenhofen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Stratec Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 4935) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Sittinger, Klaus aus Dudenhofen