Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 707521
Löschungen
Sistema Solar 1 GmbH, Freiburg im Breisgau, Lise-Meitner-Straße 1, bei Pricewate...
Veränderungen
Sistema Solar 1 GmbH, Freiburg im Breisgau, Lise-Meitner-Straße 1, bei Pricewate...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 11.06.2012 12:00:00
Sistema Solar 1 GmbH, Freiburg im Breisgau, Lise-Meitner-Straße 1, bei PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, 10589 Berlin. Als nicht eingetragen wird nach § 122d UmwG ohne Gewähr bekanntgemacht:Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans bei Gericht eingereicht.An der Verschmelzung sind beteiligt: - als übertragende Gesellschaft die Sistema Solar 1 GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Freiburg im Breisgau- als übernehmende Gesellschaft die EAM Solar Italy 2 S.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung italienischen Rechts mit Sitz in Mailand, Italien.Die übertragende deutsche Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregisterbeim Amtsgericht Freiburg im Breisgau unter HRB 707521.Die aufnehmende italienische Gesellschaft ist eingetragen im Unternehmensregister der Handelskammer Mailand unter 11576781006, REA Nr. MI - 1972770.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Gesellschaftergeben sich aus § 122 j UmwG. Gemäß § 122 j Abs. 1 Satz 2 UmwG ist den Gläubigern der Sistema Solar 1 GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Gemäß § 122 j Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheit zu verlangen den Gläubigern nur hinsichtlich der Forderungen zu, die vor oder bis fünfzehn Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfes entstanden sind. Es ist für den Anspruch auf Sicherheitsleistung unerheblich, ob der Anspruch des Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können nur Gläubiger eines obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da hier schon der Gegenstand des dinglichen Anspruchs die Sicherheit darstellt. Die Forderung des Gläubigers muss auf einen Vermögenswert gerichtet sein. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein. Auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen besteht ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus erwachsenden Anspruch auf Schadensersatz.Sämtliche Ansprüche sind unmittelbar geltend zu machen gegenüber derSistema Solar 1 GmbH c/o PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Lise-Meitner-Straße 1, 10589 Berlin. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegende Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung an Gläubiger der übertragenden Sistema Solar 1 GmbH nur gewährt wird, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seinesEntwurfs ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich angemeldet wird.Die Rechte der Gläubiger der aufnehmenden italienischen Gesellschaft ergeben sich aus Abschnitt 2503 des italienischen Zivilgesetzbuches ("Codice Civile") in Verbindung mit der Vorschrift des Abschnitts 2505-quater des italienischen Zivilgesetzbuches. Nach diesen Vorschriften kann die Verschmelzung erst dreißig Tage nachEinreichung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der an der Verschmelzung beteiligten italienischen Gesellschaft zur Verschmelzung beim italienischen Gesellschaftsregister und vorbehaltlich der Zustimmung aller Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, der Befriedigung derjenigen Gläubiger, die ihre Zustimmung zur Verschmelzung nicht erteilt haben, oder der Bankhinterlegung der maßgebenden Beträge, umgesetzt werden. Außerhalb dieser Ausnahmen können die Gläubiger der aufnehmenden Gesellschaft innerhalb der vorgenannten Frist von 30 Tagen Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen. Darüber hinaus können die Gläubiger vollständige Informationen über die Ausübung ihrer Rechte unmittelbar am Sitz der Eam Solar Italy 2 S.r.l. einholen. Sämtliche Ansprüche sind unmittelbar geltend zu machen gegenüber der EAM Solar Italy 2 S.r.l.Via Monte Rosa, no. 91, 20149, Mailand, Italien.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Gläubigerrechte gegenüber der übertragenden Sistema Solar 1 GmbH und der aufnehmenden EAM Solar Italy 2 S.r.l. können unter folgender Anschrift eingeholt werden:Sistema Solar 1 GmbH c/o PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Lise-Meitner-Straße 1, 10589 BerlinVeränderungen
Sistema Solar 1 GmbH, Freiburg im Breisgau, Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freibur...
Neueintragungen
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