Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 707511
Firma: Jünger+Gräter Holding GmbH
Sitz: Schwetzingen
Veränderungen
Jünger+Gräter Holding GmbH, Schwetzingen, Robert-Bosch-Str. 1, 68723 Schwetzinge...
Veränderungen
Jünger+Gräter Holding GmbH, Schwetzingen, Robert-Bosch-Str. 1, 68723 Schwetzinge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.09.2009 12:00:00
Jünger+Gräter Holding GmbH, Schwetzingen, Robert-Bosch-Str. 1, 68723 Schwetzingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2009. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Str. 1, 68723 Schwetzingen. Gegenstand: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gräter, Fritz jun., Ingenieur, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX; Gräter, Andreas, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Gräter, Veronika, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Jünger+Gräter Verwaltungs-GmbH & Co KG", Schwetzingen (Amtsgericht Mannheim HRA 420741) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gräter, Andreas aus Schwetzingen,
Gräter, Fritz jun., Ingenieur aus Schwetzingen,
Gräter, Veronika aus Schwetzingen