Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 707456
Veränderungen
HRB 707456: Fitness Park Ketsch GmbH, Ketsch, Durlacher Str. 12, 68775 Ketsch. D...
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HRB 707456:Fitness Park Ketsch GmbH, Ketsch, Durlacher Str. 12, 68775 Ketsch.Der...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.08.2009 22:00:00
Fitness Park Ketsch GmbH, Ketsch, Durlacher Str. 12, 68775 Ketsch.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2009. Geschäftsanschrift: Durlacher Str. 12, 68775 Ketsch. Gegenstand: Der Betrieb eines Fitnessparks, insbesondere des Fitness Parks Ketsch, (Fitness, Gesundheitsprogramme, Sport- und Körperertüchtigung) und alle dem Gesellschaftszweck dienenden Nebeneinrichtungen wie Solarium, Sauna sowie die Anschaffung und Veräußerung von Sportartikeln sowie der Betrieb einer Sportbar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Pfitzenmeier, Werner, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "Fitnesspark Ketsch, Durlacher Str. 12" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fitness Park Schwetzingen GmbH", Schwetzingen (Amtsgericht Mannheim HRB 422293) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 31.07.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2009. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "Deutsche Wellness und Fitness Holding GmbH", Schwetzingen (Amtsgericht Mannheim HRB 421089) wurde am 31.07.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 31.07.2009 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pfitzenmeier, Werner aus Schwetzingen