Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 707355
Firma: Cosecha Solar GmbH
Sitz: Freiburg im Breisgau
Löschungen
Cosecha Solar GmbH, Freiburg im Breisgau, Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg ...
Veränderungen
Cosecha Solar GmbH, Freiburg im Breisgau, Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg ...
Veränderungen
Cosecha Solar GmbH, Freiburg im Breisgau, Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg ...
Vorgänge ohne Eintragung
Cosecha Solar GmbH, Freiburg im Breisgau, Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.09.2011 12:00:00
Cosecha Solar GmbH, Freiburg im Breisgau, Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.09.2011. Geschäftsanschrift: Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Der Betrieb von Solarkraftwerken im In- und Ausland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Griebenow, Olaf, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Cosecha Solar GmbH & Co. KG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 701010) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Griebenow, Olaf aus Berlin