Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 707316
Firma: 1A Star Internet GmbH
Sitz: Offenburg
Veränderungen
HRB 707316:1A Star Internet GmbH, Offenburg, Waltersweierweg 5, 77652 Offenburg....
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billig.de online GmbH, Offenburg, Waltersweierweg 5, 77652 Offenburg. Die Gesell...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.09.2011 12:00:00
billig.de online GmbH, Offenburg, Waltersweierweg 5, 77652 Offenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2011. Geschäftsanschrift: Waltersweierweg 5, 77652 Offenburg. Gegenstand: Der Internethandel mit Waren jeglicher Art. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Grathwohl, Sven, Hohberg, *XX.XX.XXXX; Groß, Rainer, Offenburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "billig.de" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "G2 Holding GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 472013) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.07.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Grathwohl, Sven aus Hohberg,
Groß, Rainer aus Offenburg