Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 707052
Firma: Casimir Kast Verpackung und Display GmbH
Sitz: Gernsbach
Veränderungen
HRB 707052: Casimir Kast Verpackung und Display GmbH, Gernsbach, Obertsroter Lan...
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HRB 707052: Casimir Kast Verpackung und Display GmbH, Gernsbach, Obertsroter Lan...
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HRB 707052: Casimir Kast Verpackung und Display GmbH, Gernsbach, Obertsroter Lan...
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Casimir Kast Verpackung und Display GmbH, Gernsbach, Obertsroter Landstraße 50, ...
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Casimir Kast Verpackung und Display GmbH, Gernsbach, Obertsroter Landstraße 50, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.07.2009 12:00:00
Casimir Kast Verpackung und Display GmbH, Gernsbach, Obertsroter Landstraße 50, 76593 Gernsbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2009. Geschäftsanschrift: Obertsroter Landstraße 50, 76593 Gernsbach. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Verpackungen und Displaymaterialien aller Art. Stammkapital: 1.300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Oetker-Kast, Christian, Gernsbach, *XX.XX.XXXX; Sachs, Michael, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Casimir Kast Verpackung und Display GmbH & Co. KG", Gernsbach (Amtsgericht Mannheim HRA 530166) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Oetker-Kast, Christian aus Gernsbach,
Sachs, Michael aus Baden-Baden