Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 706522
Löschungen
HRB 706522: CADO schmuckdesign GmbH, Konstanz, Hussenstraße 19, 78462 Konstanz. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.02.2011 12:00:00
CADO schmuckdesign GmbH, Konstanz, Hussenstraße 19, 78462 Konstanz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2011. Geschäftsanschrift: Hussenstraße 19, 78462 Konstanz. Gegenstand: Der Handel mit Schmuck und Accessoires und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Förtsch, Gerd, Tübingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Förtsch, Gerd, Tübingen, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Gerd Förtsch e.K.", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 726082) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe der Ausgliederungserklärung vom 14.02.2011. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Förtsch Gerd aus Tübingen,
Förtsch, Gerd aus Tübingen