Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 706100
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HRB 706100:MEC AG Management & Engineering Consulting, Baden-Baden, Beim Weißen ...
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MEC AG Management & Engineering Consulting, Baden-Baden, Beim Weißen Weg 7, 7653...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.02.2009 12:00:00
MEC AG Management & Engineering Consulting, Baden-Baden, Beim Weißen Weg 7, 76530 Baden-Baden.Aktiengesellschaft. Satzung vom 18.12.2008 mit Änderung vom 17.02.2009. Geschäftsanschrift: Beim Weißen Weg 7, 76530 Baden-Baden. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Grundbesitz und Mobilien sowie die Bereitstellung von Beratungsleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen, Handlungen, Unterlassungen undoder Geschäften berechtigt, die unmittelbar oder Mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Grundkapital: 1.700.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Dr. Ing. Faoro, Martin Ludwig, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "MEC GmbH & Co. KG", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRA 201452) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Zwischen der "MEC GmbH & Co. KG" (Amtsgericht Mannheim HRA 201452, formwechselnder Rechtsträger) und der "Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH", Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 3403) als herrschendes Unternehmen wurde am 27.12.2004/29.12.2004 ein bisher nicht im Handelsregister eingetragener Teilgewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dessen Fortsetzung mit der Gesellschaft die Hauptversammlung am 18.12.2008 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.