Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 705961
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 705961: Axmann Technology Aktiengesellschaft, Zuzenhausen, Im Rohrbusch 13, ...
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Axmann Technology Aktiengesellschaft, Zuzenhausen, Im Rohrbusch 13, 74939 Zuzenh...
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Axmann Technology Aktiengesellschaft, Zuzenhausen, Im Rohrbusch 13, 74939 Zuzenh...
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Axmann Technology Aktiengesellschaft, Sinsheim, Lange Str. 15 A, 74889 Sinsheim....
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MS-Automation Aktiengesellschaft, Sinsheim, Lange Str. 15 A, 74889 Sinsheim.Die ...
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MS-Automation Aktiengesellschaft, Sinsheim, Lange Str. 15 A, 74889 Sinsheim.Die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.02.2009 12:00:00
MS-Automation Aktiengesellschaft, Sinsheim, Lange Str. 15 A, 74889 Sinsheim.Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.11.2008 mit Nachtrag vom 04.12.2008 und 23.12.2008. Geschäftsanschrift: Lange Str. 15 A, 74889 Sinsheim. Gegenstand: Der Sondermaschinenbau, Konstruktion, Automations- Handhabungs- Prüf- und Fördertechnik, Dienstleistungstätigkeiten, Handel und Vermittlung von technischen Waren und Vertrieb von Software, insbesondere die wirtschaftliche Vermarktung von Ideen, Know-how, Erfindungen, Entwicklungen und Verfahrenstechniken auf diesem Gebiet. Die Gesellschaft darf Forschungsvorhaben durchführen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Stech, Matthias, Sinsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MS-Automation GmbH", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 341757) gemäß § 190 ff. UmwG aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 21.11.2008, 04.12.2008 und 23.12.2008. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Stech, Matthias aus Sinsheim