Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 705932
Firma: SIBA GmbH
Sitz: Lörrach
Veränderungen
Veröffentlichung vom 13.05.2020 11:37:00
HRB 705932: SIBA GmbH, Lörrach, Tumringer Straße 270, 79539 Lörrach. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2020 hat eine weitere Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsjahr) in Abänderung des Beschlusses vom 24.02.2020 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2020 um 52.500,00 EUR auf 52.500,00 EUR in vereinfachter Form herabgesetzt. Stammkapital nun: 52.500,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Ambrosius, Jörg Richard, Rheinfelden Baden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bürgin, Mathias, Efringen-Kirchen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Ambrosius, Barbara Susanne, geb. Wäschle, Rheinfelden Baden, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.02.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.02.2020 den Teilbetrieb bzw. das Geschäftsfeld "FLEXO", welches die Herstellung von Fotopolymer (Platten für die Verpackungsindustrie) beinhaltet, auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "siba pac UG (haftungsbeschränkt)", Efringen-Kirchen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 720812) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ambrosius, Barbara Susanne, geb. Wäschle aus Rheinfelden Baden,
Ambrosius, Jörg Richard aus Rheinfelden Baden,
Bürgin, Mathias aus Efringen-KirchenVeränderungen
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