Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 705922
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HRB 705922: CEMA GmbH Spezialisten für Informationstechnologie Mannheim, Mannhei...
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CEMA GmbH Spezialisten für Informationstechnologie Mannheim, Mannheim, Dynamostr...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.01.2009 12:00:00
CEMA GmbH Spezialisten für Informationstechnologie Mannheim, Mannheim, Dynamostr. 17, 68165 Mannheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2008. Geschäftsanschrift: Dynamostr. 17, 68165 Mannheim. Gegenstand: Die Unterstützung in allen informationstechnischen (IT) Anwendungsbereichen. Dazu zählen die Anwenderbetreuung und die Anwenderunterstützung, die IT-Ressourcenverwaltung sowie die Pflege, der Erhalt und der Ausbau bestehender IT-Lösungen, insbesondere im Rahmen von Netzwerken. Weiterhin ist die Gesellschaft im Rahmen der IT-Unternehmensberatung tätig. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Steckenborn, Thomas, Mannheim, *XX.XX.XXXX; Weber, Thomas, Laudenbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der "CEMA AG Spezialisten für Informationstechnologie", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 8442) wurde am 16.12.2008 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 19.01.2009 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung eines Teils aus dem Vermögen der Aktiengesellschaft "CEMA AG Spezialisten für Informationstechnologie", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 8442) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 16.12.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 19.01.2009. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Steckenborn, Thomas aus Mannheim,
Weber, Thomas aus Laudenbach