Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 705856
Firma: Fuchs & Möller reha care GmbH
Sitz: Mannheim
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HRB 705856: Fuchs & Möller reha care GmbH, Mannheim, Dudenstraße 45-53, 68167 Ma...
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HRB 705856: Fuchs & Möller reha care GmbH, Mannheim, Floßwörthstr. 3-9, 6819...
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HRB 705856: Fuchs & Möller reha care GmbH, Mannheim, Floßwörthstr. 3-9, 6819...
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Fuchs & Möller reha care GmbH, Mannheim, Floßwörthstr. 3-9, 68199 Mannheim. Best...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.01.2009 12:00:00
Fuchs & Möller reha care GmbH, Mannheim, Floßwörthstr. 3-9, 68199 Mannheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2008. Geschäftsanschrift: Floßwörthstr. 3-9, 68199 Mannheim. Gegenstand: Der Betrieb eines Fachhandels für Hilfsmittelstandardprodukte im Bereich Rehabilitation und Care und die Unterhaltung von damit im Zusammenhang stehenden Werkstätten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fuchs, Julius, Mannheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebes "reha care" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sanitätshaus Fuchs & Möller GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 6293) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.12.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 23.12.2008. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fuchs, Julius aus Mannheim