Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 705808
Firma: MVV RHE GmbH
Sitz: Mannheim
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HRB 705808: MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Bestellt als ...
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HRB 705808: MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Die Gesellsch...
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HRB 705808: MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Gesamtprokura...
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HRB 705808: MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Prokura erlos...
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HRB 705808: MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Nicht mehr Ge...
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HRB 705808:MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim.Bestellt als Ge...
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HRB 705808:MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim.Der zwischen de...
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MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Bestellt als Geschäftsfüh...
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MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Prokura erloschen: Kühn, ...
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MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführe...
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MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Bestellt als Geschäftsfüh...
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MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Die Gesellschafterversamm...
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MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Gesamtprokura gemeinsam m...
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MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Das Stammkapital ist durc...
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MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Die Gesellschaft (übertra...
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MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Die Gesellschaft (übertra...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.12.2011 12:00:00
MVV RHE GmbH, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Die Gesellschaft hat am 16.12.2011 den Verschmelzungsplan vom 15.12.2011 betreffend die Verschmelzung der MVV Nederland B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, als übertragende Gesellschaft auf die MVV RHE GmbH als übernehmende Gesellschaft gem. § 122d UmwG eingereicht. Bei der MVV Nederland B.V. handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) niederländischen Rechts. Die Verschmelzung erfolgt, soweit deutsches Recht anwendbar ist, unter Anwendung der §§ 122a ff. UmwG und, soweit niederländisches Recht anwendbar ist, gemäß der Abschnitte (afdelingen) 2.7.1 bis 2.7.3 A des 2. Buchs des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Boek 2 van het Burgerlijk Wetboek, BW2). An der Verschmelzung sind die MVV Nederland B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) niederländischen Rechts mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, als übertragender Rechtsträger und die MVV RHE GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht (GmbH) mit Sitz in Mannheim, Deutschland, als übernehmender Rechtsträger beteiligt. Der übertragende Rechtsträger ist eingetragen im Handelsregister der Handelskammer für Amsterdam (Kamer van Koophandel Amsterdam) unter der Dossiernummer 24338913. Der übernehmende Rechtsträger ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 705808. Die MVV RHE GmbH bleibt als übernehmender Rechtsträger auch nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung Vertragspartner ihrer Gläubiger. Die Rechte der Gläubiger der MVV RHE GmbH bestimmen sich nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten MVV RHE GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der MVV RHE GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der MVV RHE GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Grundsätzlich werden von diesem Schutz alle Gläubiger erfasst. Da aber bei bestimmten Ansprüchen, wie zum Beispiel dinglichen Ansprüchen, eine Gefährdung regelmäßig nicht eintritt, erfasst § 22 UmwG in der Praxis vornehmlich schuldrechtliche Ansprüche. Die Art und die Höhe der Sicherheitsleistung richten sich nach dem Sicherungsbedürfnis des Gläubigers. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Ein Recht der Gläubiger der MVV RHE GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht nicht. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der MVV RHE GmbH unter deren Geschäftsanschrift Luisenring 49, 68159 Mannheim geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der MVV RHE GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Das niederländische Recht sieht vor, dass der Verschmelzungsplan, seine Anlagen sowie die geprüften Jahresabschlüsse für die letzten drei Geschäftsjahre bei dem Handelsregister der Industrie- und Handelskammer Amsterdam, in welchem die MVV Nederland B.V. eingetragen ist, einzureichen sind und dass diese Offenlegung im Staatsanzeiger (Staatscourant) veröffentlicht wird. Zudem ist die Geschäftsführung der MVV Nederland B.V. verpflichtet, diese Offenlegungen in einer niederländischen Tageszeitung bekanntmachen. Jeder Gläubiger der MVV Nederland B.V. kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntmachung der Einreichung des Verschmelzungsplans beim Handelsregister der Handelskammer für Amsterdam (Kamer van Koophandel Amsterdam) der Verschmelzung widersprechen, indem er einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht (rechtbank) Amsterdam stellt, in dem dargelegt wird, welche Art von Sicherheitsleistung er verlangt. Falls der Widerspruch nach der Überzeugung des Gerichts begründet ist, ist jeder beteiligte Rechtsträger verpflichtet, jedem der Verschmelzung widersprechenden Gläubiger Sicherheit oder eine andere Garantie zur Erfüllung seiner Ansprüche zu gewährleisten, es sei denn, ein widersprechender Gläubiger verfügt bereits über ausreichende Sicherheiten oder es ist zu erwarten, dass die finanzielle Lage der übernehmenden Gesellschaft nach Wirksamwerden der Verschmelzung besser sein wird als die finanzielle Lage der übertragenden Gesellschaft vor der Verschmelzung. Bevor das zuständige Gericht über die Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs entscheidet, muss es den beteiligten Rechtsträgern die Möglichkeit bieten, eine hinreichende Sicherheitenregelung zu gewähren. Sofern der Widerspruch nicht widerrufen wurde oder dieser nicht rechtskräftig vom zuständigen Gericht abgelehnt wurde, kann die Verschmelzung nicht vollzogen werden. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: MVV RHE GmbH, Herr Mario Hecker oder Herr Burkhard Benschkowsky, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung zweier 100-prozentigen Tochtergesellschaften derselben Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Veränderungen
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Neueintragungen
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