Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 705748
Firma: Protec-24 facility service SÜD-WEST GmbH
Sitz: Bühl
Löschungen
HRB 705748:Protec-24 facility service SÜD-WEST GmbH, Bühl, Liechtersmatten 8, 77...
Veränderungen
Protec-24 facility service SÜD-WEST GmbH, Bühl, Liechtersmatten 8, 77815 Bühl. B...
Veränderungen
Protec24 facility service SÜD-WEST GmbH, Bühl, Liechtersmatten 8, 77815 Bühl.Die...
Veränderungen
Protec24 facility service SÜD-WEST GmbH, Bühl, Liechtersmatten 8, 77815 Bühl.Bes...
Berichtigungen
Protec24 facility service SÜD-WEST GmbH, Bühl, Lichtersmatten 8, 77815 Bühl.Beri...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.01.2009 12:00:00
Protec24 facility service SÜD-WEST GmbH, Bühl, Lichtersmatten 8, 77815 Bühl.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2008 und 18.09.2008. Geschäftsanschrift: Lichtersmatten 8, 77815 Bühl. Gegenstand: Die Wartung und Betreuung von Tür-, Tor- und sonstigen Schließanlagen; die Ausführung sämtlicher damit verbundener Montagearbeiten; der Verkauf des dafür notwendigen Zubehörs; der Betrieb aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Stöbich, Jochen, Langelsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Protec24 facility service GmbH & Co. "SÜD-WEST" KG", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRA 701723) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Stöbich, Jochen aus Langelsheim