Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 705381
Firma: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft
Sitz: Heidelberg
Veränderungen
HRB 705381: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Ziegelhä...
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Vorgänge ohne Eintragung
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Ziegelhäuser Landstr...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.11.2008 12:00:00
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Ziegelhäuser Landstr. 1, 69120 Heidelberg.Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.09.2008. Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstr. 1, 69120 Heidelberg. Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen und sonstigen am Wirtschaftsleben beteiligten natürlichen und juristischen Personen in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen der Investition, Finanzierung, Organisation, Datenverarbeitung und Marketing. Der Kauf sowie der Verkauf und die Verwaltung von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Grundkapital: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Vorstand: Zours, Wilhelm Konrad Thomas, Heidelberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Delphi Unternehmensberatung GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 334733) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10.08.2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 26.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital ). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.