Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 705280
Veränderungen
HRB 705280: Hiss Informationstechnologie GmbH, Baden-Baden, Ooser Karlstraße 4, ...
Veränderungen
Hiss Informationstechnologie GmbH, Baden-Baden, Ooser Burgstraße 13, 76532 Baden...
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Hiss Informationstechnologie GmbH, Baden-Baden, Ooser Burgstraße 13, 76532 Baden...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.10.2008 12:00:00
Hiss Informationstechnologie GmbH, Baden-Baden, (Ooser Burgstraße 13, 76532 Baden-Baden).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2008 mit Änderung vom 16.10.2008. Gegenstand: IT-Management, Beratung, Fachkräftevermittlung, Softwareentwicklung, Systemlösungen und Online-Services im IT-Bereich. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Hiss, Reiner, Schaffhouse/Frankreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Reiner Hiss als Inhaber der Firma "Hiss Informationstechnologie e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 701806) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 19.08.2008 mit Nachtrag vom 16.10.2008. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hiss, Reiner aus Schaffhouse/Frankreich