Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 705256
Firma: SLS Glas GmbH
Sitz: Billigheim
Löschungen
HRB 705256: SLS Glas GmbH, Billigheim, Rittwiese 18, 74842 Billigheim. Sitz verl...
Veränderungen
SLS Glas GmbH, Billigheim, (Rittwiese 18, 74842 Billigheim).Die Eintragung der A...
Veränderungen
SLS Verwaltungs GmbH, Billigheim, (Rittwiese 18, 74842 Billigheim).Die Gesellsch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.10.2008 12:00:00
SLS Verwaltungs GmbH, Billigheim, (Rittwiese 18, 74842 Billigheim).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2008. Gegenstand: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der SLS Transport und Verpachtung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Billigheim. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser vertritt die Gesellschaft stets einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Schluchter, Horst, Neudenau, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung eines Teiles des von dem Einzelkaufmann Schluchter, Horst, Neudenau, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Horst Schluchter Transport und Verpachtung e.K.", Billigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 440611) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 29.08.2008 mit Nachtrag vom 06.10.2008. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Schluchter Horst aus Neudenau,
Schluchter, Horst aus Neudenau