Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 705221
Löschungen
HRB 705221:optoSiC GmbH, Baden-Baden, Lange Straße 89 A, 76530 Baden-Baden.Die L...
Veränderungen
optoSiC GmbH, Baden-Baden, Lange Straße 89 A, 76530 Baden-Baden. Bestellt als Li...
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optoSiC GmbH, Baden-Baden, Lange Straße 89 A, 76530 Baden-Baden. Allgemeine Vert...
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optoSiC GmbH, Baden-Baden, Lange Straße 89 A, 76530 Baden-Baden. Einzelprokura: ...
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optoSiC GmbH, Baden-Baden, Im Rollfeld 6, 76532 Baden-Baden.Änderung der Geschäf...
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optoSiC GmbH, Baden-Baden, Im Rollfeld 6, 76532 Baden-Baden.Bestellt als Geschäf...
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optoSiC GmbH, Baden-Baden, Im Rollfeld 6, 76532 Baden-Baden.Die Gesellschafterve...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.10.2008 12:00:00
optoSiC GmbH, Baden-Baden, (Im Rollfeld 6, 76532 Baden-Baden).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2008 und 18.09.2008. Gegenstand: Die Produktion und der Vertrieb von Bauteilen für die Laserindustrie und sämtliche Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Stammkapital: 80.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Domnick, Frank, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hastings, Stephan, München, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "OptoSIC AG", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 702613) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Domnick, Frank aus Baden-Baden,
Hastings, Stephan aus München