Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 705028
Firma: TEQ Training & Consulting GmbH
Sitz: Weinheim
Löschungen
HRB 705028: TEQ Training & Consulting GmbH, Weinheim, Eisleber Straße 2, 69469 W...
Veränderungen
HRB 705028: TEQ Training & Consulting GmbH, Weinheim, Eisleber Straße 2, 694...
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HRB 705028: TEQ Training & Consulting GmbH, Weinheim, Eisleberstr. 2, 69469 ...
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Veröffentlichung vom 23.04.2010 12:00:00
Q-DAS Academy GmbH, Weinheim, Eisleberstr. 2, 69469 Weinheim.Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: TEQ Training & Consulting GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Schulungs- und Seminarbetrieb in den Bereichen Softwareeinsatz und Programmanwendung und damit zusammenhängende Wissensvermittlung sowie die technische und betriebswirtschaftliche Beratung und das Training und die Beratung zu Managementsystemen, diesbezüglichen Werkzeugen und Methoden sowie Softwareanwendungen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Geseflschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten und sich als Komplementärin an anderen Gesellschaften beteiligen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TEQ Technologietransfer & Qualitätssicherung GmbH", Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 74) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Q-DAS Academy GmbH, Weinheim, (Eisleberstr. 2, 69469 Weinheim).Gesamtprokura gem...
Neueintragungen
Q-DAS Academy GmbH, Weinheim (Eisleberstr. 2, 69469 Weinheim). Gesellschaft mit ...