Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 704949
Veränderungen
Prisma Service GmbH, Mannheim, P 6, 16-19, 68161 Mannheim.Die Gesellschaft ist d...
Veränderungen
Prisma Service GmbH, Mannheim, P 6, 16-19, 68161 Mannheim.Änderung der Geschäfts...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.08.2008 12:00:00
Prisma Service GmbH, Mannheim (L 14, 16-17, 68161 Mannheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2008 mit Änderung vom 18.08.2008. Gegenstand: Die Erbringung von Personaldienstleistungen, d.h. insbesondere Personalberatung, Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist auch berechtigt, sich an Unternehmenszusammenschlüssen - Arbeits- und Interessengemeinschaft - zu beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Goldbeck, Michael, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Meyer, Rüdiger, Frankenthal, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Prisma Service GmbH & Co. KG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 700194) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Goldbeck, Michael aus Karlsruhe,
Meyer, Rüdiger aus Frankenthal