Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 704613
Firma: global-woods international AG
Sitz: Münstertal
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.12.2009 12:00:00
global-woods international AG, Münstertal, Stohren 5, 79244 Münstertal.Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.11.2009. Geschäftsanschrift: Stohren 5, 79244 Münstertal. Gegenstand: die Planung und Durchführung von Vorhaben, die sich mit der Umwelt und der Nutzung der natürlichen Ressourcen, insbesondere dem Wald, beschäftigen. Grundkapital: 675.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Dr. Vohrer, Manfred, Münstertal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung aller Vermögenspositionen und Verpflichtungen, insbesondere alle Aktiva und Passiva ihrer gesamten Geschäftsbetriebe mit Ausnahme der dem "Betrieb Kikonda/Uganda" zuzuordnenden Positionen aus dem Vermögen der Aktiengesellschaft "global-woods AG", Münstertal Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 310897) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 03.11.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag sowie Änderungen des Spaltungplan vom 13.11.2009 und 27.11.2009. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Vohrer, Manfred aus Münstertal