Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 704536
Firma: Link Großhandel GmbH
Sitz: Karlsruhe
Löschungen
HRB 704536:Link Großhandel GmbH, Karlsruhe, Unterweingartenfeld 7, 76135 Karlsru...
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HRB 704536:Link Großhandel GmbH, Karlsruhe, Unterweingartenfeld 7, 76135 Karlsru...
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Link Großhandel GmbH, Karlsruhe, Unterweingartenfeld 7, 76135 Karlsruhe. Bestell...
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Link Großhandel GmbH, Karlsruhe, Unterweingartenfeld 7, 76135 Karlsruhe.Nicht me...
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Link Großhandel GmbH, Karlsruhe, (Unterweingartenfeld 7, 76135 Karlsruhe).Gesamt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.06.2008 12:00:00
Link Großhandel GmbH, Karlsruhe (Unterweingartenfeld 7, 76135 Karlsruhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2008. Gegenstand: Der Großhandel mit Waren des Bedarfs der haustechnischen Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär sowie mit Baustoffen, der Großhandel mit verwandten Waren und die Erbringung von Dienstleistungen auf finanztechnischem, betriebswirtschaftlichem und logistischem Gebiet. Stammkapital: 10.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Axtmann, Günther, Kenzingen, *XX.XX.XXXX; Haider, Bernhard, Weingarten, *XX.XX.XXXX; Lütgehetmann, Heinz-Otto, Bad Herrenalb, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung eines Teiles aus dem Vermögen der Aktiengesellschaft "Pfeiffer & May Großhandel Aktiengesellschaft", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 106533 ) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 06.05.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 06.05.2008. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Axtmann, Günther aus Kenzingen,
Haider, Bernhard aus Weingarten,
Lütgehetmann, Heinz-Otto aus Bad Herrenalb