Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 704451
Firma: JJ. Klein GmbH
Sitz: Karlsruhe
Veränderungen
HRB 704451: JJ. Klein GmbH, Karlsruhe, Am Knittelberg 8, 76229 Karlsruhe. Einzel...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.05.2008 12:00:00
JJ. Klein GmbH, Karlsruhe (Am Knittelberg 8, 76229 Karlsruhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2007 mit Änderung vom 11.03.2008, 01.04.2008, 09.04.2008. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere die Beteiligungen an der Pluradent AG, der Pluradent AG & Co. KG, der Emil Huber Beteiligungs GmbH und der Emil Huber Immobilien Verwaltungs- GmbH & Co. KG, die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 1.280.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Klein, Joachim, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung eines Teilbetriebs aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Emil Huber GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 101933) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 11.12.2007 mit Änderung vom 11.03.2008,01.04.2008,03.04.2008,09.04.2008 und vom 21.04.2008, und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 11.12.2007 und vom 05.05.2008. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Klein, Joachim aus Karlsruhe