Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 704187
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.08.2009 12:00:00
Sebastian & Schneider Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kehl, Rheinstraße 75, 77694 Kehl.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2009. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 75, 77694 Kehl. Gegenstand: Die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 32, 33 i. V. mit § 57 StBerG, insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Beratung und treuhänderische Tätigkeit. Stammkapital: 27.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Schneider, Wolfgang, Rheinau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Sebastian, Dieter, Rheinau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "Zweigniederlassung in Kehl, Rheinstraße 75" mit allen Aktiva und Passiva aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sebastian GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsberatungsgesellschaft", Rheinau (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 371310) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 12.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2009. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schneider, Wolfgang aus Rheinau,
Sebastian, Dieter aus Rheinau